und 220 ff.). Inzwischen wurde jedoch Anklage erhoben, wobei dem Beschwerdeführer nebst den im Rahmen des Vorfalls vom 3. Juli 2022 mutmasslich verübten Straftaten weitere frühere begangene Tätlichkeiten sowie gegenüber dem Bruder seiner Ex-Partnerin ausgestossene Drohungen vorgeworfen werden (a.a.O., pag. 437 ff.). Letztere waren denn auch der Grund dafür, dass kurz nach seiner