Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen 32-jährigen türkischen Staatsangehörigen mit B-Aufenthaltsbewilligung, der eigenen Aussagen zufolge in der Türkei aufwuchs, dort als Berufssoldat diente, sich später in Deutschland aufhielt und ca. im April/Mai 2021 in die Schweiz kam, um mit F.________ zusammenzuleben (Akten PEN 23 42, pag. 224, Z. 233 ff.; pag. 256 Z. 43 ff.; pag. 264 Z. 308 und 319; pag. 267 Z. 69 und 108; pag. 276, Z. 102 ff.; vgl. auch Berichtsrapport, S. 2).