Darüber hinaus soll er auch den Bruder von F.________, G.________, am 9./10. September 2022 per SMS mehrfach bedroht haben, so dass dieser Angst um seine Familie, seine Mutter und seine Schwester hatte (Ziff. 5.2 der Anklageschrift [a.a.O., pag. 439 f.]). Schliesslich wird dem Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang mehrfacher Missbrauch einer Fernmeldungsanlage vorgeworfen, da er G.________ wiederholt mit ungewollten SMS-Nachrichten belästigt haben soll (Ziff. 4 der Anklageschrift [a.a.O., pag. 439]).