vom Bedrohungsmanagement der Kantonspolizei Bern auf, so rasch wie möglich (Beschwerde in einer Haftsache), spätestens jedoch bis am 6. März 2023, einen Bericht über das mit dem Beschuldigten/Beschwerdeführer geführte Gespräch vom 13. Dezember 2022 zu erstellen und einzureichen. 1.7 Mit Verfügung vom 7. März 2023 nahm und gab die Verfahrensleitung von dem am 6. März 2023 vorab per E-Mail zugegangenen Berichtsrapport des Bedrohungsmanagements der Kantonspolizei Bern vom 3. März 2023 Kenntnis und stellte fest, dass das Original bis dato nicht eingegangen sei.