1.6 Genannten Beweisantrag hiess die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 2. März 2023 gut und forderte Frau D.________ vom Bedrohungsmanagement der Kantonspolizei Bern auf, so rasch wie möglich (Beschwerde in einer Haftsache), spätestens jedoch bis am 6. März 2023, einen Bericht über das mit dem Beschuldigten/Beschwerdeführer geführte Gespräch vom 13. Dezember 2022 zu erstellen und einzureichen.