Da sich in den amtlichen Akten des Hauptverfahrens keine entsprechende Telefonnotiz befinde, werde folgender Beweisantrag gestellt: Es sei beim Bedrohungsmanagement der Kantonspolizei Bern, Frau D.________, Tel. E.________, ein Bericht über das von ihr mit dem Beschuldigten geführte Gespräch einzuholen.