2 dem Beschwerdeführer Gelegenheit, den erwähnten Bericht innert eintägiger Frist ab Zustellung der Verfügung einzureichen. 1.5 Mit Schreiben vom 1. März 2023 teilte die Verteidigung mit, dass eine telefonische Nachfrage bei Frau D.________ ergeben habe, dass diese keinen schriftlichen Bericht erstellt, sondern der Staatsanwaltschaft telefonisch Bericht erstattet habe. Da sich in den amtlichen Akten des Hauptverfahrens keine entsprechende Telefonnotiz befinde, werde folgender Beweisantrag gestellt: