1. Mit vier gleichlautenden Eingaben vom 11./12. November 2022 reichten C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) und 20 weitere Personen bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) Strafanzeige gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) ein. Konkret warfen sie dem Beschuldigten vor, sich mit seiner Kritik am russischen Angriffskrieg auf die Ukraine der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit sowie der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass schuldig gemacht zu haben. Am 3. Januar 2023 nahm die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht an die Hand.