4.2 Zu prüfen ist weiter die Verhältnismässigkeit der vorzeitigen Verwertung. Es ist unbestritten, dass die vorzeitige Verwertung dazu geeignet ist, die aktuellen Unterhaltskosten sowie den Wertzerfall und das Risiko von Standschäden zu minimieren, gleichzeitig aber den Geldwert des Fahrzeugs im Hinblick auf den Endentscheid zu sichern. Ein milderes Mittel ist nicht ersichtlich. Die vorzeitige Verwertung erweist sich sodann auch als zumutbar, zumal ein Verzicht darauf nichts an der Beschlagnahme des Fahrzeugs auf unbestimmte Zeit ändern würde. Darüber hin-