In diesem Zusammenhang ist weiter die voraussichtliche Verfahrensdauer zu berücksichtigen. Bei dem im Raum stehenden Vorwurf der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Führen eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis ist davon auszugehen, dass das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl seinen Abschluss finden wird. In Anbetracht des Verfahrensstandes (polizeiliche Einvernahme des Beschwerdeführers durchgeführt) und des im Raum stehenden Vorwurfs wäre es daher unter Umständen zwar möglich, dass das Strafverfahren nicht mehr allzu viel Zeit in Anspruch nehmen könnte.