Zu prüfen ist im Folgenden, ob das Fahrzeug im Sinne von Art. 266 Abs. 5 StPO einer schnellen Wertverminderung unterliegt und/oder einen kostspieligen Unterhalt erfordert. Vorliegend handelt sich um einen Lieferwagen Mercedes-Benz 412 D. Es ist gerichtsnotorisch, dass Fahrzeuge im Laufe der Zeit einer (degressiven) Wertverminderung unterliegen. Nähere Angaben zum Fahrzeug sind den Akten nicht zu entnehmen. Jedoch lässt die Inverkehrsetzung am 28. April 2000 auf ein altes Modell schliessen, womit der Wertzerfall nicht mehr im Zentrum stehen kann. Es darf objektiv bloss noch von einem geringen Wert des Fahrzeugs ausgegangen werden.