Nur wenige Tage nach der Beschlagnahme habe die Staatsanwaltschaft verfügt, dass der zuvor als Beweismittel und zwecks Deckung von Verfahrenskosten beschlagnahmte Lieferwagen vernichtet werden solle. Dies mute eigentümlich und willkürlich an, werde die Geschichte bis zur Quelle zurückverfolgt. Aus diesem Grund ersuchte der Beschwerdeführer die Beschwerdekammer, die Vernichtung seines Lieferwagens zu verhindern und die sofortige Herausgabe zu veranlassen, um seine Geschäftstätigkeit aufrecht zu erhalten und weiteren Schaden abzuwenden.