Eine vorzeitige Verwertung bzw. bei Wertlosigkeit Vernichtung des Fahrzeuges scheine daher angezeigt. 3.2 Der Beschwerdeführer bringt vor, dass zu Beginn der seitens der Staatsanwaltschaft dargelegten Vorstrafenserie der widerrechtliche Entzug der «Fahrbewilligung» stehe. Er verlange deshalb die Aufhebung der widerrechtlichen Beschlagnahme, die zudem seine Geschäftstätigkeit und Berufsausübung verunmögliche. Nur wenige Tage nach der Beschlagnahme habe die Staatsanwaltschaft verfügt, dass der zuvor als Beweismittel und zwecks Deckung von Verfahrenskosten beschlagnahmte Lieferwagen vernichtet werden solle.