Gegen diese Verfügung vom 6. Februar 2023 reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 14. Februar 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein. Neben seinem Gesuch um aufschiebende Wirkung beantragte er sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Wiedererwägung der Verfügung des Strassenverkehrsamtes des Kantons Bern vom 14. Oktober 2016, mit der ihm der Führerausweis entzogen wurde.