5.3 Auch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit steht der Beschlagnahme nicht entgegen. Die Beschlagnahme des Fahrzeuges ist die geeignete Massnahme, um die Sicherstellung im Verfahren zu gewährleisten. Sie ist auch erforderlich, um weitere Fahrten des Beschwerdeführers zu verhindern. Dem steht die grundsätzliche Möglichkeit einer Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges nicht entgegen, zumal die Anschaffung eines anderen Fahrzeugs mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden wäre (vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 22 17 vom 19. Mai 2022 E. 6).