5 zahlreichen SVG-Widerhandlungen dokumentieren die Uneinsichtigkeit bzw. Unbelehrbarkeit des Beschwerdeführers. Die einschlägigen Vorstrafen und Administrativmassnahmen vermochten den Beschwerdeführer nicht von weiteren Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz abzuhalten. Ein weiteres Indiz für die Uneinsichtigkeit des Beschwerdeführers sind dessen Aussagen vom 30. Januar 2023. Wie bereits in Ziffer 5.1 hiervor festgehalten, räumt der Beschwerdeführer ein, das fragliche Fahrzeug trotz fehlenden Führerausweises gelenkt zu haben.