Dies mute eigentümlich und willkürlich an, werde die Geschichte bis zur Quelle zurückverfolgt. Aus diesem Grund ersuchte der Beschwerdeführer die Beschwerdekammer, die Vernichtung seines Lieferwagens zu verhindern und die sofortige Herausgabe zu veranlassen, um seine Geschäftstätigkeit aufrecht zu erhalten und weiteren Schaden abzuwenden. 3.3 Die Generalstaatsanwaltschaft weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der Beschwerdeführer weder den ihm vorgeworfenen Sachverhalt noch das Bestehen der rechtskräftigen Entzugsentscheide in Frage stelle.