2 3. 3.1 Die angefochtene Beschlagnahme erfolgte mit der Begründung, dass der Beschwerdeführer zum wiederholten Male ein Fahrzeug ohne Berechtigung geführt habe. Anlässlich der am 30. Januar 2023 durchgeführten polizeilichen Einvernahme habe der Beschwerdeführer erklärt, er wisse, dass er seit sechs Jahren über keinen gültigen Führerausweis mehr verfüge. Jedoch sei er mit diesem Entscheid nicht einverstanden und beruflich auf das Fahrzeug angewiesen.