Neben seinem Gesuch um aufschiebende Wirkung beantragte der Beschwerdeführer sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Wiedererwägung der Verfügung des Strassenverkehrsamtes des Kantons Bern vom 14. Oktober 2016, mit der ihm der Führerausweis entzogen wurde. Mit Verfügung vom 17. Februar 2023 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und wies das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung ab.