Gegen die Beschlagnahmeverfügung vom 31. Januar 2023 reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 14. Februar 2023 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde ein. Neben seinem Gesuch um aufschiebende Wirkung beantragte der Beschwerdeführer sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Wiedererwägung der Verfügung des Strassenverkehrsamtes des Kantons Bern vom 14. Oktober 2016, mit der ihm der Führerausweis entzogen wurde.