12 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Von der Eingabe der Beschwerdeführerin vom 28. Februar 2023 wird Kenntnis genommen und gegeben. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 4. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt.