Die Haftdauer von drei Monaten ist zudem angesichts des noch ausstehenden psychiatrischen (Vorab-)Gutachtens, welches gemäss Ausführungen der Staatsanwaltschaft voraussichtlich Mitte April 2023 erwartet wird, sowie der geplanten Ermittlungshandlungen (vgl. S. 9 des Haftantrags vom 3. Februar 2023 [weitere polizeiliche Ermittlungen und Befragungen von geschädigten Personen und evtl. weiteren Auskunftspersonen; Auswertung der bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Mobiltelefone und weiteren elektronischen Geräte; weitere Umfeldabklärungen]) verhältnismässig.