Initiierung und Etablierung eines geeigneten Behandlungssettings in einem derzeit noch nicht feststehenden rechtlichen Rahmen in Freiheit entlassen würde. Es ist zu befürchten, dass die Beschwerdeführerin gewillt ist, ihre Drohungen in die Tat umzusetzen oder weitere schwerwiegende Straftaten zu begehen, mit denen sie die Sicherheit anderer erheblich gefährdet (insbesondere schwere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz).