von der Staatsanwaltschaft bereits in Auftrag gegeben, wobei der Vorabbericht zur Frage der Rückfallgefahr und einer allfälligen Massnahmeempfehlung Mitte April 2023 erwartet wird. Solange der psychische Zustand der Beschwerdeführerin und die eventuelle unberechenbare Gefährlichkeit nicht abgeklärt ist, muss aufgrund der aktuellen Lage, der einschlägigen Vorstrafen und der bekannten psychiatrischen Vorgeschichte der Beschwerdeführerin von einem erheblichen Sicherheitsrisiko ausgegangen werden, wenn sie vor Vorliegen einer aktuellen fundierten psychiatrischen Abklärung und der allfällig gestützt darauf sorgfältig anzugehenden