_ vom 11. Mai 2016). Die vom Gericht angeordnete ambulante Massnahme wurde nach mehrfacher Verlängerung mit Verfügung der Bewährungsund Vollzugsdienste des Amtes für Justizvollzug vom 26. November 2021 aufgrund erfolgreichen Abschlusses aufgehoben. Es trifft zu, dass die Beschwerdeführerin, nachdem sie noch vor Beendigung der laufenden Massnahme am 10. April 2016 wegen Brandstiftung verurteilt worden war, offenbar viereinhalb Jahre deliktsfrei gelebt hat.