8 Gegenfahrbahn frontal auf Autos zugefahren war. Zudem hat sie auch dazumal gegenüber einem Polizisten Todesdrohungen ausgesprochen und diesen versucht zu nötigen («Ich werde sie umbringen, falls sie mir das Messer und den Pfefferspray nicht zurückgeben»; «Sie wissen gar nicht, in welche Gefahr sie nun ausgesetzt sind, wenn ich auf sie treffe. Ich werde sie töten, denn auch für andere seid ihr scheissegal»; vgl. Ziff. 1 des Haftantrags vom 3. Februar 2023, die Anklageschrift vom 17. Februar 2017 sowie das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 4. Juli 2017). Damit hat die Beschwerdefüh-