Aus den Akten geht hervor, dass sie bereits früher mehrfach bewusst Menschenleben in Gefahr gebracht oder dies zumindest versucht hat. Die Verurteilung vom 4. Juli 2017 durch das Regionalgericht Bern- Mittelland erfolgte u.a., weil die Beschwerdeführerin mehrfach von einer Autobahnbrücke hinunter teils faustgrosse Steine auf fahrende Autos geworfen hatte, eine Person mit einem Messer bedroht hatte und absichtlich mit dem Fahrrad auf der