u.a. in den Jahren 2013 und 2017 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln sowie im Jahr 2017 u.a. wegen Gefährdung des Lebens (mehrfacher Versuch), Nötigung (Versuch), Nötigung (mehrfache Begehung), Drohung (Versuch), Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (mehrfache Begehung) und Verletzung der Verkehrsregeln (mehrfache Begehung) verurteilt. Die Beschwerdeführerin ist zudem auch hinsichtlich der ihr im vorliegenden Strafverfahren vorgeworfenen Delikte (mehrfach begangene Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, evtl. Gefährdung