Das Zwangsmassnahmengericht stelle zur Beurteilung der Rückfallprognose einzig auf das forensisch-psychiatrische Gutachten vom 11. Mai 2016 ab und lasse die jüngere Beurteilung der Vollzugsbehörde vom 26. November 2021 gänzlich ausser Acht. In dieser sei ihr eine positive legalprognostische Einschätzung attestiert worden. Sie verfüge über Einsicht und den dezidierten Willen, nicht mehr weiter zu delinquieren. Nach dem Vorfall vom Oktober 2022 habe sie selbständig die Initiative ergriffen und sei auf ihre damalige Psychologin zugegangen. Es fänden seither wieder wöchentliche Therapiesitzungen statt.