Sie habe dabei nichts präpariert. Anlässlich der gleichentags erfolgten Hafteröffnung bestätigte die Beschwerdeführerin ihre bereits gemachten Aussagen. In Bezug auf den Vorfall vom 12. Oktober 2022 bestritt sie die Gefährlichkeit des von ihr ausgeübten Überholmanövers und im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 15. November 2022 (Abend) gab sie entgegen ihren früheren Aussagen bei der Polizei zunächst an, nicht bemerkt zu haben, nach der Verkehrskontrolle frontal auf eine Polizistin losgefahren zu sein, wobei sie nach mehreren Vorhalten dazu schliesslich meinte, sich nicht mehr daran erinnern zu können, ob dort eine Polizistin gestanden sei.