Ebenfalls sei es nicht ihr Plan gewesen, die betroffenen Personen in Angst und Schrecken zu versetzen. Auf Frage, ob sie sich bewusst gewesen sei, sich damit strafbar zu machen, sowie auf mehrere weitere Vorhalte und Aussagen verweigerte die Beschwerdeführerin die Aussage. Die anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten Messer (welche die Beschwerdeführerin auf ihrem Bett aufbewahrte) benötige sie für die Arbeit auf dem Hof und den Pfefferspray zum Eigenschutz. In der ebenfalls sichergestellten, mit einer Zündschnur versehenen Aluminiumdose würden sich lediglich «Frauenfürze» befinden. Sie habe dabei nichts präpariert.