1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 23. Dezember 2022 (BM 22 48977) wird insoweit aufgehoben, als im Sinne der erkennungsdienstlichen Erfassung die (erneute) Abnahme von Fingerabdrücken angeordnet wurde. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden zu 5/6, ausmachend CHF 1’000.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. 1/6 der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 200.00, trägt der Kanton Bern.