Was die Abnahme von Fingerabdrücken anbelangt, steht fest, dass beim Beschwerdeführer offenbar bereits die Fingerabdrücke abgenommen worden sind und er im AFIS (Automatisches Fingerabdruck-Identifikationssystem) aufgenommen worden ist (vgl. S. 2 des Berichtrapports der Kantonspolizei Bern vom 22. Dezember 2022, wonach ein AFIS-Scan durchgeführt worden sei und die Identität des Beschwerdeführers bestätigt habe). Einer erneuten Abnahme der Fingerabdrücke bedarf es demnach nicht, zumal weder von der Staatsanwaltschaft noch der Generalstaatsanwaltschaft erläutert worden wäre, weshalb eine nochmalige Abnahme der