vgl. Nachstehendes). Was die Abnahme von Fingerabdrücken anbelangt, steht fest, dass beim Beschwerdeführer offenbar bereits die Fingerabdrücke abgenommen worden sind und er im AFIS (Automatisches Fingerabdruck-Identifikationssystem) aufgenommen worden ist (vgl. S. 2 des Berichtrapports der Kantonspolizei Bern vom 22. Dezember 2022, wonach ein AFIS-Scan durchgeführt worden sei und die Identität des Beschwerdeführers bestätigt habe).