So wurde er gemäss den vorliegenden Unterlagen am 20. April 2021 wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen und einer Verbindungsbusse von CHF 800.00 sowie am 9. Februar 2022 wegen geringfügigen Diebstahls zu einer Busse von CHF 620.00 verurteilt. Den Akten lässt sich nicht entnehmen, welcher Sachverhalt den jeweiligen Verurteilungen zugrunde lag. Die ausgesprochene Strafe betreffend den geringfügigen Diebstahl legt die Vermutung nahe, dass es sich bei diesem Delikt nicht um eine schwere Rechtsgutverletzung gehandelt hat.