19 Abs. 2 Bst. a BetmG handelt (Reinheitsgrad Kokain derzeit durchschnittlich 60 %; vgl. den Haftanordnungsantrag vom 23. Dezember 2022), dem Handel diente. Der dringende Tatverdacht wird vom Beschwerdeführer denn auch zu Recht nicht in Abrede gestellt. 4.5 Einer näheren Prüfung bedarf die Frage der Verhältnismässigkeit der angeordneten Massnahmen. Steht ein milderes Mittel zur Verfügung, ist aus Gründen der Verhältnismässigkeit grundsätzlich zuerst die mildere Massnahme zu ergreifen.