Hierbei wurden in den Effekten des Beschwerdeführers ein Minigrip mit 6.89 Gramm Kokain brutto und ein Knistersack mit 220.4 Gramm Kokain brutto sowie eine Barschaft von CHF 673.30 sichergestellt. Die Effektenkontrolle erfolgte deshalb, da sich der Beschwerdeführer beim Erblicken der Polizei auffällig verhielt und er den Polizisten als Drogenkonsument bekannt war. Der Beschwerdeführer verweigerte anlässlich der delegierten Einvernahme vom 22. Dezember 2022 sowie der Hafteröffnungseinvernahme vom 23. Dezember 2022 jegliche Aussagen zur Sache.