Die angefochtene Verfügung sei demnach aufzuheben. 3.3 Die Generalstaatsanwaltschaft ergänzt, Abklärungen beim kriminaltechnischen Dienst (KTD) der Kantonspolizei Bern hätten ergeben, dass die sichergestellten Utensilien auf Dakty-Spuren überprüft worden seien. Es hätten keine Fingerabdrücke sichergestellt werden können. Gemäss der zuständigen Mitarbeiterin des KTD sei es auf Plastik grundsätzlich sehr schwierig, Fingerabdrücke sicherzustellen. Oben auf dem Zipverschluss des Gefrierbeutels habe indes eine DNA-Spur sichergestellt werden können. Ebenso habe sich auf dem Sack mit Knoten eine DNA- Spur finden lassen.