Eine WSA-Abnahme sei ohne Beweisverlust auch später noch möglich. Es sei im jetzigen Zeitpunkt deshalb darauf zu verzichten. Weiter bestünden auch keine erheblichen und konkreten Anhaltspunkte, dass er in andere Delikte von erheblicher Schwere involviert sei. Die Vorstrafen alleine würden für diese Annahme nicht genügen. Schliesslich sei auch eine erkennungsdienstliche Erfassung nicht nötig, da seine Fingerabdrücke offenbar bereits in der Datenbank seien.