3.2 Der Beschwerdeführer bringt dagegen vor, die Erstellung eines DNA-Profils sei – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – unverhältnismässig. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung habe die Abnahme bzw. der Vergleich von Fingerabdrücken «als Mittel der ersten Wahl» Vorrang. Seine Fingerabdrücke seien gemäss dem Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 22. Dezember 2022 bereits in der Datenbank erfasst. Das sichergestellte Minigrip-Säckchen sowie der Knisterbeutel seien demnach zuerst auf Fingerabdrücke zu untersuchen und mit seinen Fingerabdrücken zu vergleichen. Eine WSA-Abnahme sei ohne Beweisverlust auch später noch möglich.