2 Gemäss den vorstehenden Ausführungen ist ebenso die erkennungsdienstliche Erfassung erforderlich und angemessen. Dies, damit Fingerabdrücke verglichen, Fotovorweisungen erstellt und anderweitige Ermittlungsmassnahmen zielorientiert durchgeführt werden können. In Anbetracht dieser Ausführungen erweist sich die DNA-Profilerstellung bzw. die erkennungsdienstliche Erfassung als verhältnismässig und ist daher anzuordnen.