Das dem Beschuldigten vorgeworfene Delikt hinterlässt regelmässig biologische Spuren, wobei ein allfälliger DNA-Profilvergleich ein taugliches und zielführendes Mittel zur Identifikation der Täterschaft darstellt. So ist die DNA-Probe erforderlich, um die Spuren an den sichergestellten Gegenständen, insbesondere den Drogenpackungen mit der des Beschuldigten zu vergleichen. Der Beschuldigte weist zudem zwei Vorstrafen wegen Diebstahl und einfacher Körperverletzung auf.