und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland vom 23. Dezember 2022 betreffend DNA-Profil und erkennungsdienstliche Erfassung sei aufzuheben. 2. Eventualiter seien die abgenommenen DNA-Proben zu vernichten und das erstellte DNA-Profil sowie dessen Eintrag in der DNA-Datenbank zu löschen. 3. Eventualiter seien die gemachten Fotografien zu vernichten und der Eintrag in der Fotografie- Datenbank zu löschen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST) zulasten der Beschwerdegegnerin.