1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG; SR 812.121). Am 23. Dezember 2022 verfügte sie die erkennungsdienstliche Erfassung (inkl. Wangenschleimhautabstrich [WSA]) des Beschwerdeführers. Hiergegen erhob dieser, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 3. Januar 2023 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: 1.