4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten 2/Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 1/Strafkläger 1 (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt C.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 28. Februar 2023 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: