Aus der Vereinbarung geht hervor, dass der Beschwerdeführer und der Beschuldigte 1 ihre Strafanträge wegen Tätlichkeiten und Körperverletzung resp. Verschmutzung von fremden Eigentum in Form einer ausdrücklichen schriftlichen und unterzeichneten Erklärung zurückgezogen haben. Ebenso haben sie sich im Kos- ten- und Entschädigungspunkt geeinigt. Wie dem Verhandlungsprotokoll zu entnehmen ist, sind die Beteiligten explizit auf die Einstellung des Verfahrens infolge abgeschlossenen Vergleichs hingewiesen worden (vgl. Z. 18 ff. des Protokolls).