Jede Partei trägt ihre Parteikosten. 7. Die Parteien erklären sich hiermit bezüglich des in Frage stehenden Vorfalls als auseinandergesetzt, halten fest, diesbezüglich keine gegenseitigen Forderungen mehr zu erheben und nicht in negativer Weise über die jeweils andere Person zu sprechen. 8. Den Parteien entsteht aus dem vorliegenden Vergleich kein Nachteil.