Da die Verfügung nicht eingeschrieben versandt worden ist, kann nicht kontrolliert werden, an welchem Tag sie dem Beschwerdeführer effektiv zugegangen ist. Allerdings darf davon ausgegangen werden, dass die Beschwerde vom 13. Februar 2023 innert Frist erfolgt ist, zumal sich aus den Akten ergibt, dass die Einstellungsverfügung erst am 8. Februar 2023 vom stellvertretenden leitenden Staatsanwaltschaft genehmigt worden ist. Auf die Beschwerde ist somit einzutreten.