nachfolgend: Beschwerdeführer) sowie gegen den Beschwerdeführer wegen Verunreinigung von fremden Eigentum. Anlässlich der Verhandlung vom 31. Januar 2023 schlossen der Beschwerdeführer und der Beschuldigte 1 vor der Staatsanwaltschaft einen Vergleich, woraufhin diese das Strafverfahren mit Verfügung vom selben Tag einstellte, die Verfahrenskosten dem Kanton Bern auferlegte und festhielt, dass keine Entschädigungen ausgerichtet würden. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 13. Februar 2023 Beschwerde (persönliche Abgabe).