a StPO die Einleitung eines Entscheids die Bezeichnung der Strafbehörde und ihrer am Entscheid mitwirkenden Mitglieder enthält. Das Rubrum der angefochtenen Verfügung führt Gerichtspräsidentin E.________ und Rechtspraktikantin F.________ als am Entscheid Mitwirkende auf. Aus dem im Internet einsehbaren Staatskalender des Kantons Bern ist ersichtlich, dass am Regionalgericht Emmen- tal-Oberaargau nur eine Gerichtspräsidentin mit dem Namen E.________ amtet, womit die Gerichtspräsidentin der angefochtenen Verfügung ohne Weiteres identifiziert werden kann. Selbiges gilt im Resultat auch für die Rechtspraktikantin F.__